Heizungsgesetz nach BVerfG-Eilbeschluss: So geht es weiter

Die für den 7. Juli geplante zweite und dritte Lesung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bekannt als Heizungsgesetz – im Bundestag darf nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verabschiedung in einem Eilverfahren gestoppt. Wie geht es weiter?

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat lange um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gerungen. Am 7. Juli hätte der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschieden sollen. Knapp 48 Stunden vor dem endgültigen Parlamentsbeschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Vorhaben in einem Eilverfahren gestoppt.

Die zweite und dritte Lesung zum GEG-Entwurf darf nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche stattfinden, haben die Verfassungsrichter am 5. Juli in Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss v. 5. Juli 2023 – 2 BvE 4/23).

BVerfG stoppt Heizungsgesetz vorerst: Und nun?

Das höchste deutsche Gericht machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden in den Beratungen zum GEG. Das Verfahren im Bundestag war von der Koalition aus SPD, Grünen und FDP eilig organisiert worden. Wer als Mieter oder Eigentümer nach Monaten des Koalitionsstreits weitgehend Klarheit erwartet hatte, muss sich weiter gedulden.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte am Abend der Entscheidung des BVerfG am 5. Juli an: "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden."

Für das weitere Verfahren gab es zwei Möglichkeiten: Entweder hätte sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause getroffen – oder der Beschluss würde vertagt auf September, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkommt. SPD, Grüne und FDP haben sich am 6. Juli für Letzteres entschieden. Die drei Fraktionen betonten in Berlin zugleich, hinter dem Heizungsgesetz zu stehen. Es solle keine inhaltliche Änderungen mehr geben.

GEG-Stopp: Eilantrag und BVerfG-Begründung

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte zuvor eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war. Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Dazu erklärte das Bundesverfassungsgericht: Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. "Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten", so das BVerfG.

Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse am Vermeiden einer nicht rückgängig zu machenden Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags, der die Gesetzgebung lediglich verzögere. Die Entscheidung fiel im Zweiten Senat mit fünf gegen zwei Stimmen.

Heizungsgesetz soll am 1.1.2024 in Kraft treten

Wochenlang haben die Koalitionspartner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP brachte Bedenken an. Zunächst hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt – ein sehr ungewöhnliches Verfahren. Die Folge: Eine erste Expertenanhörung fand zum schon veralteten Gesetzentwurf statt.

Die Koalitionsfraktionen legten dem Bundestag am 30.6.2023 Änderungsanträge zum ursprünglichen GEG-Entwurf vor. Am 7. Juli sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden, danach beginnt die parlamentarische Sommerpause. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestags am 3. Juli. Der Ausschuss sollte eine Empfehlung für das Plenum erarbeiten.

Das Gesetz soll wie geplant am 1.1.2024 in Kraft treten, teilten die Koalitionäre mit. Der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch meldete hieran Zweifel an. Der Termin werden "nunmehr kaum zu halten sein", sagte er dem "Tagesspiegel". Er sieht in der Karlsruher Entscheidung eine "schallende Ohrfeige für Robert Habeck".

Weitere Informationen und Text-Quelle: Haufe