Aktuelles zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Ampel-Koalition hat ein reformiertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, wonach der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Deutschland ab Januar 2024 verboten ist.

Es wird jedoch Übergangsregelungen und Ausnahmen geben. Demnach muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Öl- und Gasheizungen können weiterbetrieben und repariert werden, wenn sie ausfallen. Eine Frist von drei Jahren wird eingeräumt, um die 65-Prozent-Vorgabe nach einer Havarie zu erfüllen. Es wird Technologieoffenheit geben, und es ist möglich, Solarthermie, Biomasse oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen. H2-Ready-Gasheizungen dürfen eingebaut werden, wenn es einen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und die Heizungen spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Referentenentwurf, Stand 3.4.2023) Heizungsverbot: Wie sieht es mit Förderung aus? Wie die Förderung konkret aussehen und wie hoch sie sein wird, ist noch unklar. Finanzminister Christian Lindner (FDP) warnte am 2. April in der "Bild am Sonntag" vor zu hohen Erwartungen: "Wir arbeiten gerade an einem Förderprogramm, das beachtlich sein wird." Habeck hatte zuvor ein "sozialpolitisches" Programm in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt.

Die Förderung werde sich am Einkommen orientieren. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben. Die Staffelung könnte sich daran orientieren, wie alt und schmutzig die zu erneuernde Heizung sei, sagte Lindner. Die Bundesregierung hatte vor einem Jahr vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das zuvor zum 1.1.2025 vorgesehen. Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl. Zum Vergleich: Wärmepumpen machen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums weniger als drei Prozent aus.

Für Eigentümer über 80 Jahre entfällt die Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren für geerbte oder neu gekaufte Häuser, und es gibt Härtefallregelungen für einkommensschwache Haushalte.