Etat 2024: Neue Förderprogramme für den Wohnungsbau

Der Bundeshaushalt 2024 ist beschlossen – der Etat für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde für das laufende Jahr mit knapp sieben Milliarden Euro ausgestattet. Teils wurden neue Förderprogramme auf den Weg gebracht. Ein Überblick.

Mit mehrwöchiger Verspätung hat der Bundestag am 2.2.2024 den hart umkämpften Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sieht Ausgaben von rund 6,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro vor. Weitere knapp zwei Milliarden Euro sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Der Bundesrat hat am selben Tag noch grünes Licht für das Budget gegeben.

Das Kabinett hatte den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 am 5.7.2023 beschlossen.

Einzelplan 25: Drei neue Förderprogramme am Start

Neu im Bau-Budget ist das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro. Unterstützt werden soll in Form einer Zinsverbilligung der Bau bezahlbarer Wohnungen mit weniger Wohnfläche – etwa für Alleinerziehende und Senioren –, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen.

Das Programm wird laut dem BMWSB neben den KfW-Mitteln für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der sozialen Wohnraumförderung als dritte Säule im Förderportfolio etabliert – die Mieten sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen. Dafür wird eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt: Zehn Millionen Euro für das laufende Jahr; der Rest als Verpflichtungsermächtigung gestreckt bis 2034.

Neu ist auch das Programm "Jung kauft Alt", das mit einem Volumen von 350 Millionen Euro den Kauf von sanierungsbedürftigen Altbauten fördert, sowie die 120 Millionen Euro schwere Förderung "Gewerbe zu Wohnen", mit der die Umwandlung leerstehender Gewerberäume in Wohnungen unterstützt wird.

Etat 2024 für Bauen und Wohnen – Schwerpunkte

Die BMWSB-Mittel und die weiteren Förderprogramme im Kurzüberblick:

  • "Klimafreundlicher Neubau (KFN)": Die BMWSB-Neubauförderung wurde am 1.3.2023 eingeführt. Die Immobilien müssen spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) vorweisen. Das Programm war 2023 wegen der hohen Nachfrage überzeichnet und wird 2024 mit neuen Programmmitteln in Höhe von 762 Millionen Euro fortgesetzt.
  • Wohngeld: Seit dem 1.1.2023 ist die Wohngeld-Reform in in Kraft. Für das "Wohngeld-Plus" werden im Haushalt 2,15 Milliarden Euro bereitgestellt. Das ist der größte Posten im Einzelplan 25. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro hat der Haushaltsausschuss aber am Ende noch um 270 Millionen Euro gekürzt.
  • Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt im Jahr 2024 auf 3,15 Milliarden Euro. Das sind 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 stellt der Bund für den sozialen Wohnungsbau 18,15 Milliarden Euro bereit.
  •  "Junges Wohnen": Mit dem Sonderprogramm fördert die Bundesregierung seit 2023 die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Im vergangenen Jahr standen 500 Millionen Euro bereit. 2024 und 2025 wird der Bund den Ländern erneut jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
  • "Wohneigentum für Familien" (WEF): Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern die neue Bundesförderung "Wohneigentum für Familien" (WEF). Förderinstrument ist ein KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Das BMWSB hat die Konditionen mit Wirkung zum 16.10.2023 verbessert und den Kreis der Antragsberechtigten erweitert – die Einkommensgrenze und die Kredithöchstbeträge wurden dafür erhöht. Ab März 2024 gibt es zinsverbilligte Darlehen sogar mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Es sind für diese Jahr Programmmittel von 350 Millionen Euro vorgesehen.
  • Städtebauförderung: Das hohe Niveau von jährlich 790 Millionen Euro Programmmitteln soll bis 2027 aufrechterhalten werden, die Laufzeiten sollen bedarfsgerechter angepasst werden. Ergänzt wird die Städtebauförderung durch eine Tranche für Nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Millionen Euro.
  • Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen verdoppelt sich 2024 von bisher 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.
  • Genossenschaften: Seit Oktober 2022 wird um langfristig zinsgünstige KfW-Kredite der Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft und die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften gefördert. Das richtet sich an Privatpersonen. Für 2024 wird das Programm ausgeweitet und mit 15 Millionen Euro (2023: neun Millionen Euro) fortgesetzt.
  • Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP): Das BMWSB unterstützt den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit (NAP) bis 2027 pro Jahr mit 1,5 Millionen Euro.
  • Wärmeplanung: Seit dem 1.1.2024 greift das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Zur Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen stehen 500 Millionen Euro für die Länder zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt über eine Anpassung der Umsatzsteuerpunkte im Finanzausgleichgesetz (FAG) bei nächster planmäßiger Änderung im ersten Halbjahr 2024.

Haushaltsbeschluss: Komplikationen nach BVerfG-Urteil

Eigentlich hätte der Bundeshaushalt 2024 schon im Dezember 2023 beschlossen werden sollen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von November 2023 mussten im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds (KTF) kurz vor Jahresende aber plötzlich noch Milliardenlöcher gestopft werden.

Viele Vorhaben wurden auf Eis gelegt, darunter Programme zur Förderung von Wohneigentum und zum klimafreundlichen Neubau. Die Förderung für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen und weiterer Mittel für klimafreundliche Gebäude waren von dem Urteil unberührt.

Bundeshaushalt – das sagt die Immobilienbranche

"Die Regierung hat in der anhaltenden Wohnungsbaukrise mit einer zusätzlichen Milliarde Euro für bezahlbareren Neubau einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht", kommentierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den für 2024 beschlossenen Bau-Etat. Mit dem Geld ließen sich bei der richtigen Ausgestaltung des neuen Förderprogramms zirka 35.000 neue Wohnungen bauen. "Das ist ein guter Anfang, aber es darf nicht bei einem Tropfen auf den heißen Stein bleiben", so Gedaschko.

Nach einer Rechnung des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) könnte man mit drei Milliarden Euro 100.000 Wohnungen bezuschussen. "Da ist also noch Luft nach oben", sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Es sei extrem wichtig, dass die Politik nun Menschen mit mittlerem Einkommen auf dem Schirm habe. Er vertraue darauf, dass es im Jahr 2025 – wie angekündigt – eine weitere Milliarde Euro für diese Förderung geben werde.

Der ZIA mahnte zugleich, die in Aussicht gestellten steuerlichen Impulse, die im Wachstumschancengesetz vorgesehen seien, nicht zur Disposition zu stellen. Für die Immobilienbranche sei die befristete degressive Gebäudeabschreibung (degressive AfA) als Steuererleichterung unverzichtbar, um dringend benötigte Neubauvorhaben anzutreiben. Über das Gesetz wird noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten.

IVD-Präsident Dirk Wohltorf machte noch auf auf die Sparmaßnahmen im Etat des Bauministeriums aufmerksam: 2023 standen noch rund 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung - die Kürzungen betreffen vor allem das Wohngeld und das Baukindergeld 2024. Darauf müsse die Politik reagieren. "Es gibt genügend Vorschläge aus der Immobilienwirtschaft, auch ohne große Belastung des Bundeshaushalts starke Impulse für die Schaffung neuen Wohnraums und mehr Wohneigentum zu geben."

Weitere Informationen und Text-Quelle: Haufe