Klima-Abgabe
Mieter, Vermieter und Immobilienbesitzer müssen sich im neuen Jahr auf viele gesetzliche Neuerungen einstellen. Die CO2-Abgabe wird bisher vor allem von vielen Mietern getragen. Mit einer Gesetzesnovelle, die Anfang des Jahres in Kraft tritt, werden nun auch Vermieter zur Kasse gebeten. Das Gesetz trägt den Namen "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz". Es wurde am 10. November von der Bundesregierung beschlossen und tritt am 1. Januar in Kraft. Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.
Wohngeld-Reform
Zum 1. Januar 2023 tritt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft, wie die Bundesregierung schreibt. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue "Wohngeld Plus" bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Damit wird sich das Wohngeld verdoppeln, im Durchschnitt von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Durch die Gesetzesänderung erhalten zusätzlich 1,4 Millionen Haushalte einen Anspruch auf Unterstützung. "Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten", schreiben die Experten der Bundesregierung online.
Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz
Ab 1. Januar 2023 gilt das Effizienzhaus 55 (EH 55) als gesetzlicher Neubaustandard. Dazu wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bisher 75 Prozent (EH 75) des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes auf 55 Prozent (EH 55) reduziert. Diese Änderungen können für Mieter und Eigentümer je nach individuellen Umständen unterschiedliche Auswirkungen haben.